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Digitale Souveränität zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Das Konzept der digitalen Souveränität hat unterschiedliche Bedeutungen, welche den Blick auf jeweils unterschiedliche Akteure, Technologien und Werte richten. Hier gilt es zunächst zu unterscheiden, ob es Individuen, Gruppen, Organisationen oder Staaten sind, die souverän handeln können oder sollen. Die Wahl des relevanten Akteurs hängt oft mit dem Verständnis digitaler Souveränität zusammen. So wird souveränes Handeln im Digitalen bei Individuen oft mit der Kontrolle über eigene Daten, souveränes staatliches Handeln hingegen oft mit Kontrolle über Infrastrukturen in Zusammenhang gebracht. Obschon eine analytische Trennung hilfreich ist, hängen diese verschiedenen Aspekte freilich zusammen: die Möglichkeiten und Grenzen individuellen souveränen Handelns hängen von den institutionellen, technisch und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Staaten sind somit doppelt in der Pflicht: sie müssen ihre eigene nationalstaatliche digitale Souveränität bspw. durch sichere Infrastrukturen und Hoheit über Datenflüsse gewährleisten. Dadurch schaffen sie auch die Voraussetzungen für eine digitale Souveränität ihrer Bürgerinnen und Bürger. Institutionen, wie bspw. Hochschulen, sind als Akteure der Mitte einerseits von diesen Rahmenbedingungen abhängig, andererseits bestimmen sie selbst die Möglichkeiten digitalen souveränen Handelns ihrer MitarbeiterInnen und Studierenden mit. Gerade in der Corona-Pandemie zeigen Debatten über die Überwachung von Lernleistung auf Lernplattformen, Prüfungskontrolle sowie das Tracking von Mediennutzung die Notwendigkeit einer Standortbestimmung, welches Konzept von digitaler Souveränität mit welchen politischen und praktischen Konsequenzen (universitäres) Handeln leiten sollte. 

Datum Donnerstag, 18. November 2021
Uhrzeit 13:15 - 14:00
Ort
ZOOM Software
Track Keynote

Beitragende:

Prof. Dr. Judith Simon Simon
Lehrstuhlinhaberin: Ethik in der Informationstechnologie, Universität Hamburg