
Hamburger Lehrpreis ausgelobt: Studierende nominieren Lehrende
Hamburgs Wissenschaftssenatorin, Dr. Herlind Gundelach, hat Ende November mit den PräsidentInnen der sechs staatlichen Hamburger Hochschulen eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Vergabe eines Lehrpreises für exzellente Lehre an Hamburger Hochschulen vorsieht. Der Hamburger Lehrpreis ist mit jährlich 140.000 Euro dotiert und wird in Einzelpreisen von je 10.000 Euro vergeben. Ausgezeichnet werden innovative Lehrleistungen oder Lehrvorträge. Erstmalig wird der Preis im April 2009 für im Jahre 2008 erbrachte Leistungen durch die Senatorin verliehen.
Die Idee zur Einrichtung eines Hamburger Lehrpreises geht zurück auf ein Bürgerschaftliches Ersuchen. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat nun zusammen mit den sechs staatlichen Hamburger Hochschulen ein Konzept für einen Lehrpreis der Freien und Hansestadt Hamburg erarbeitet, der in 14 Einzelpreisen vergeben wird: Zehn Einzelpreise für die zehn Fakultäten der Universität Hamburg (6) und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (4) sowie vier Einzelpreise für die vier „fakultätslosen“ Hochschulen Technische Universität Hamburg-Harburg, HafenCity Universität Hamburg, Hochschule für Musik und Theater und Hochschule für bildende Künste.
Vorschlagsberechtigt sind Studierende der staatlichen Hamburger Hochschulen. Die Fakultäten bzw. die Hochschulen setzen unter Beteiligung der Studierenden jeweils eine hochschulinterne Jury ein, die die Nominierungsvorschläge der Studierenden bewertet. Die beiden erstplatzierten Vorschläge werden an ein hochschulübergreifendes Preisgericht weitergeleitet, welches schließlich die Entscheidung über die Vergabe der 14 Einzelpreise trifft. Das hochschulübergreifende Preisgericht besteht aus:
Für die Vergabe des Lehrpreises sind Kriterien festgelegt worden. Sie sind von den Hochschulen jeweils individuell – also ihrem besonderen Profil gemäß - zu gewichten: fachliche und didaktische Qualität der Lehre, innovative Lehrmethoden und -materialien, Qualitätssicherung, Reflexion von Gender-Aspekten, Motivation der Studierenden, Learning-Outcome-Orientierung, Wissenstransfer, Interdisziplinarität, Praxisbezug sowie Internationalität und Interkulturalität.
Die Vereinbarung zum Lehrpreis hält darüber hinaus fest, dass den Preisträgerinnen und Preisträgern das Preisgeld ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung steht. Eine echte, und nicht bloß symbolische Honorierung von guter Lehre, soll so gewährleistet werden.
Rückfragen: Timo Friedrichs, Pressestelle der Behörde für Wissenschaft und Forschung, Tel.: 040 42863-2322, eMail: pressestelle(at)bwf.hamburg.de