
Wem gehört Wissen in elektronischen Räumen?
Die fortschreitende Digitalisierung aller Prozesse beim Umgang mit Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft hat einerseits eine Kommerzialisierung und damit einhergehend eine Verknappung des Zugriffs auf Informationsprodukte bewirkt, andererseits Potenziale für einen öffentlichen Raum mit freiem Zugriff eröffnet, wie sie nie zuvor auch nur denkbar gewesen wären. Die Verknappung wird sowohl über technische Maßnahmen (Digital Rights Management) als auch über eine Intensivierung des Urheberrechts im Verwertungsinteresse organisiert bzw. reguliert. Bildung und Wissenschaft können jedoch nicht mit drastischen Verknappungsstrategien leben, wie sie derzeit von der Informationswirtschaft praktiziert werden. Es werden entsprechend Geschäfts- und Organisationsmodelle (aus dem Open-Access-Umfeld) sowie Anforderungen an den Gesetzgeber für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht diskutiert, durch die die in Bildung und Wissenschaft (produzierend, vermittelnd und nutzend)arbeitenden Personen und Institutionen, einschließlich der Bibliotheken, ein Gutteil ihrer informationellen Autonomie zurückgewinnen können und die gleichzeitig der Informationswirtschaft Möglichkeiten eröffnen, mit Informationsprodukten auf den globalen Informationsmärkten zu handeln.
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